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Kirchenverwaltung

Auch wenn die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „KV“ meist im Hintergrund agieren, so sind die Ergebnisse ihrer Arbeit doch für alle sichtbar: Die Gebäude und Räume der Pfarrei werden in Stand gehalten, Baumaßnahmen fachgerecht organisiert, Gelder für wichtige Anschaffungen bereitgestellt und das nötige Personal der Pfarrei angestellt. Die Kirchenverwaltung ist das rechtliche Organ der Kirchenstiftung und vertritt damit alle Pfarreimitglieder offiziell nach außen.


Kontakt

Herz-Jesu Goldach
Kirchenpfleger: (Wahl ausstehend)

St. Theresia Hallbergmoos
Kirchenpflegerin: Jutta Hebbeler
Telefon: 0176/46683607


Mitglieder der Kirchenverwaltung (Wahlperiode 2025 bis 2030)

Für Goldach

Baby Swaroop
39 Jahre
Software Entwickler

Holzmann Sofie
21 Jahre
Studentin Lehramt Grundschule

Jakobs Thomas
51 Jahre
Staatl. geprüfter Techniker Fahrzeugtechnik

Reiss Anton
60 Jahre
Logistikplaner

Weitl Andreas
50 Jahre
Ingenieur

Zeulner Roland
44 Jahre
Bankkaufmann

Für Hallbergmoos

Goetze Daniel
60 Jahre
Business Analyst

Hebbeler Jutta
69 Jahre
Rentnerin

Hippele Wolfgang
61 Jahre
Versicherungs-
angestellter

Szasz Ferencz
42 Jahre
Markisen-
mechatroniker


Was ist die Kirchenverwaltung?

In der Erzdiözese München und Freising gibt es rund 900 Kirchenverwaltungen. Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchensteuerzahler:innen und die Kirchenstiftung / Pfarrei rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei.

Welche konkreten Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung der beschlossenen Budgets.

Weitere Aufgaben sind:

  • Entscheidung über den Haushalt und Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens
  • Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel
  • Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort
  • Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen
  • Verantwortung für den Gebäudebestand
  • Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen

Wozu braucht es eine Kirchenverwaltung?

Die Pfarrei ist die Gemeinschaft der Gläubigen eines bestimmen Gebiets. Die gemeinsamen Aktivitäten, wie Feste und Feiern, Ausflüge und Veranstaltungen, soziale Angebote oder der Kita-Betrieb bringen finanzielle, personelle und verwaltungstechnische Fragen mit sich:

  • Wer hält die Gebäude, wie Kirche, Pfarrheim oder Kita in Stand?
  • Wer kümmert sich um rechtliche Vorgaben und steuerliche Vorschriften im Pfarreialltag?
  • Wer übernimmt die Verantwortung für das Personal der Pfarrgemeinde?

All diese wichtigen Themen sind Aufgaben der Kirchenverwaltung. Erst durch eine Kirchenverwaltung und ihre Entscheidungen wird eine Kirchenstiftung handlungsfähig.

Wer ist in der Kirchenverwaltung?

Neben dem Pfarrer bzw. seiner Vertreterin in den Verwaltungsangelegenheiten – unserer Verwaltungsleiterin Margit Fasching – besteht die Kirchenverwaltung aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Mitglieder der KV werden von den Katholiken der Pfarrgemeinde alle sechs Jahre direkt gewählt. Gewählt werden und wählen kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite für die Kirchenverwaltungen www.unsere-kirchenverwaltung.de.