Am 24. November 2024 wählen über 900 Kirchenstiftungen im Erzbistum München und Freising ihre neuen Kirchenverwaltungen. Für die Wahl suchen wir im Pfarrverband Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenstiftungen in Hallbergmoos und Goldach, die bereit sind, sich ehrenamtlich in diesem Gremium zu engagieren.
Was ist die Kirchenverwaltung?
In der Erzdiözese München und Freising gibt es rund 900 Kirchenverwaltungen. Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchensteuerzahler:innen und die Kirchenstiftung / Pfarrei rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei.
Welche konkreten Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung der beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben sind:
- Entscheidung über den Haushalt und Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens
- Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel
- Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort
- Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen
- Verantwortung für den Gebäudebestand
- Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen
Wozu braucht es eine Kirchenverwaltung?
Die Pfarrei ist die Gemeinschaft der Gläubigen eines bestimmen Gebiets. Die gemeinsamen Aktivitäten, wie Feste und Feiern, Ausflüge und Veranstaltungen, soziale Angebote oder der Kita-Betrieb bringen finanzielle, personelle und verwaltungstechnische Fragen mit sich:
Wer hält die Gebäude, wie Kirche, Pfarrheim oder Kita in Stand?
Wer kümmert sich um rechtliche Vorgaben und steuerliche Vorschriften im Pfarreialltag?
Wer übernimmt die Verantwortung für das Personal der Pfarrgemeinde?
All diese wichtigen Themen sind Aufgaben der Kirchenverwaltung. Erst durch eine Kirchenverwaltung und ihre Entscheidungen wird eine Kirchenstiftung handlungsfähig.
Wer ist in der Kirchenverwaltung?
Neben dem Pfarrer bzw. seiner Vertreterin in den Verwaltungsangelegenheiten – unserer Verwaltungsleiterin Margit Fasching – besteht die Kirchenverwaltung aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Mitglieder der KV werden von den Katholiken der Pfarrgemeinde alle sechs Jahre direkt gewählt. Gewählt werden und wählen kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.
Warum soll ich kandidieren?
- Weil ich mitbestimmen kann
Die Kirchenverwaltung besitzt große Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.
Als Mitglied kann ich Einfluss auf fast alle Themen der Pfarrei nehmen und aktiv daran mitwirken, die Zukunft meiner Kirchengemeinde zu gestalten.
Für mein Engagement in der Kirchenverwaltung erhalte ich an vielen Orten Unterstützung, Schulungen und Beratung und bin im Rahmen meines Engagements versichert. - Weil ich dadurch etwas für andere tun kann
Die Kirchenverwaltung schafft die Rahmenbedingungen für ein lebendiges kirchliches Leben vor Ort. Die Kirchenverwaltung ist nicht nur für das Kirchengebäude, sondern auch für das Pfarrheim und andere Gebäude verantwortlich. Sie trägt damit zu einer guten lokalen Infrastruktur bei. Die positiven Auswirkungen der Arbeit in der Kirchenverwaltung sind somit direkt in der Pfarrei und auch für die Menschen im Ort sichtbar. - Weil ich damit etwas für mich selbst tun kann
Durch die Mitarbeit in der Kirchenverwaltung habe ich eine erfüllende Aufgabe. Ich kann mein vorhandenes Fachwissen erweitern und vertiefen und mich mit anderen Aktiven austauschen.
Ihr Engagement macht den Unterschied – durch Ihre ehrenamtliche Mitarbeit können Sie Kirche aktiv gestalten!
Kandidieren Sie für das Amt als Kirchenverwaltungsmitglied und bestimmen Sie so Kirche vor Ort mit!
Ihr Einsatz ist wichtig!
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite für die Kirchenverwaltungen www.unsere-kirchenverwaltung.de.
Wenn Sie Interesse haben, sich in der Kirchenverwaltung zu engagieren oder Personen kennen kennen, die Sie als Kandidatinnen oder Kandidaten besonders geeignet halten: Schreiben Sie gerne eine Mail an das Pfarrbüro PV-Hallbergmoos@ebmuc.de oder kommen Sie direkt vorbei. Meldeschluss ist der 20. Oktober 2024.